Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Dolmetschen
Was machen taube Gebärdensprach-DolmetscherInnen?
Taube Gebärdensprach-DolmetscherInnen dolmetschen zwischen unterschiedlichen Sprachen, das heißt, sie übertragen Mitteilungen von einer Sprache in eine andere. Hierbei dolmetschen sie entweder zwischen der Deutschen Gebärdensprache (DGS) und der Gebärdensprache eines anderen Landes, zwischen DGS und International Signs oder zwischen DGS und Schriftdeutsch. Bei der Verdolmetschung muss berücksichtigt werden, dass die Mitteilungen nicht nur zwischen zwei Sprachen, sondern auch zwischen zwei Kulturen transportiert werden. Die DolmetscherInnen müssen also nicht nur beide Sprachen, sondern auch beide Kulturen kennen und ihre Verdolmetschung dementsprechend auswählen können. Wie andere DolmetscherInnen unterliegen auch taube Gebärdensprach-DolmetscherInnen der Berufs- und Ehrenordnung und somit u.a. der Schweigepflicht. Die Einsatzgebiete von tauben DolmetscherInnen variieren je nach DolmetscherIn und Sprachkombination. Taube DolmetscherInnen können beispielsweise bei der Übersetzung von Schriftstücken (z.B. Formularen) oder auch bei internationalen Konferenzen zum Einsatz kommen.
Was ist der Unterschied zwischen hörenden und tauben Gebärdensprach-DolmetscherInnen?
Die meisten hörenden Gebärdensprach-DolmetscherInnen sind lautsprachlich aufgewachsen und haben später eine Gebärdensprache als Fremdsprache erlernt. Für taube Gebärdensprach-DolmetscherInnen hingegen ist eine Gebärdensprache die Muttersprache und sie sind seit ihrer Kindheit mit der Gehörlosengemeinschaft vertraut. Taube Gebärdensprach-DolmetscherInnen arbeiten in Settings, bei denen zwischen unterschiedlichen Gebärdensprachen gedolmetscht wird, aber auch in Settings, bei denen zwischen einer Gebärdensprache und einer Lautsprache gedolmetscht wird. Eine Zusammenarbeit mit hörenden Gebärdensprach-DolmetscherInnen ist ebenfalls möglich, z.B. bei Vorträgen, die von hörenden DolmetscherInnen aus der deutschen Lautsprache in die DGS und anschließend von tauben DolmetscherInnen aus der DGS in eine andere Gebärdensprache oder in International Sign gedolmetscht werden.
Welche Ausbildung haben taube Gebärdensprach-DolmetscherInnen?
Das Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser (IDGS) bietet in Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) der Universität Hamburg ein weiterbildendes Studium zur Qualifizierung tauber Gebärdensprach-DolmetscherInnen an. Nach Abschluss des Studiums kann die staatliche Prüfung zur Gebärdensprach-Dolmetscherin/zum Gebärdensprach-Dolmetscher in Darmstadt abgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.aww.uni-hamburg.de und www.afl.hessen.de
Wer übernimmt die Kosten für Dolmetscheinsätze?
Seit der rechtlichen Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) im Jahr 2002 ist die Übernahme von Dolmetschkosten in verschiedenen Gesetzen geregelt. Je nachdem, in welchem Bereich gedolmetscht wird, gibt es unterschiedliche Kostenträger, z.B. sind für die Bezahlung von DolmetscherInnen im medizinischen Bereich in der Regel die Krankenkassen zuständig, bei Einsätzen im Berufsleben können es die Integrationsämter sein. Die Zuständigkeiten können sich innerhalb Deutschlands je nach Bundesland unterscheiden. Sollten Sie unsicher sein, wer in einem bestimmten Fall der Kostenträger ist, schicken Sie uns einfach eine E-Mail an info(ät)signissimo.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wie hoch sind die Kosten für DolmetscherInnen?
Auch dies kann von Fall zu Fall variieren, weshalb der folgende Wert lediglich als Anhaltspunkt dient und nicht allgemein gültig ist. So beträgt z.B. das Honorar für Dolmetscheinsätze, die nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet werden, 75 Euro pro Stunde (siehe JVEG § 9 Absatz 3). Hinzu kommen die Fahrtkosten zum und vom Einsatzort.
Was ist der Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen?
Beim Dolmetschen werden Informationen „live“ aus einer Sprache in eine andere übertragen. Hierbei handelt es sich in der Regel um mehr oder weniger spontane Äußerungen, die mit geringem Zeitabstand verdolmetscht werden. Besonders bei der Variante des Simultandolmetschens besteht zwischen der Produktion des Ausgangstextes und des verdolmetschten Zieltextes oft ein sehr kurzer zeitlicher Abstand von nur wenigen Sekunden. Hieraus ergibt sich, dass eine nachträgliche Korrektur der Verdolmetschung nur eingeschränkt möglich ist. Beim Übersetzen dagegen werden bereits (schriftlich oder auf einem anderen Medium wie z.B. Film) aufgezeichnete Informationen aus einer Sprache in eine andere übertragen. Der Zeitrahmen ist außer bei Sonderfällen wie Vom-Blatt-Übersetzen also viel weiter bemessen als beim Dolmetschen und der Ausgangstext ist in der Regel vorher bekannt. Deshalb sind eine detaillierte Vorbereitung und nachträgliche Korrektur der Übersetzung möglich. Für die Produktion von Übersetzungen und Verdolmetschungen werden demzufolge auch unterschiedliche Strategien und Techniken angewendet. Abhängig von der gegebenen Situation, den Anforderungen der Klienten sowie dem Zweck und der Art des Textes ist entweder eine Verdolmetschung oder eine Übersetzung besser für das jeweilige Setting geeignet.
Informationen und Tipps für Empfänger von Dolmetschdienstleistungen
- Sprechen Sie direkt mit Ihren KommunikationspartnerInnen und nicht mit den DolmetscherInnen über sie. Verhalten Sie sich wie in einem gewöhnlichen Gespräch. Die Dolmetscherinnen haben die Aufgabe, die Kommunikation sicherzustellen und verändern die Äußerungen der KommunikationspartnerInnen inhaltlich nicht. Während des zu dolmetschenden Gesprächs sollten Sie die DolmetscherInnen nicht als direkte GesprächspartnerInnen betrachten.
- Stellen Sie den DolmetscherInnen Vorbereitungsmaterial zur Verfügung. Dies ermöglicht es den DolmetscherInnen, sich gezielt auf den Dolmetschauftrag vorzubereiten und somit eine qualitativ hochwertige Verdolmetschung zu liefern.
- Gemäß der Berufs- und Ehrenordnung des Bundesverbands der Gebärdensprach-DolmetscherInnen Deutschlands e.V. stehen Gebärdensprach-DolmetscherInnen unter Schweigepflicht.
- DolmetscherInnen brauchen ausreichende und regelmäßige Pausen. Bei längeren Einsätzen (ab einer Einsatzzeit von 1 Stunde) sollen DolmetscherInnen in Doppelbesetzung arbeiten. Zu wenige Pausen wirken sich negativ auf die Qualität der Verdolmetschung aus.
- Sorgen Sie für gute Lichtverhältnisse. Die tauben KlientInnen müssen die DolmetscherInnen gut sehen können, um die Verdolmetschung nutzen zu können.
Mehr Informationen finden Sie beim Berufsverband der Gebärdensprach-DolmetscherInnen Deutschlands e.V. (www.bgsd.de) oder den regionalen Berufsverbänden, z.B. in Norddeutschland beim Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher/innen in Norddeutschland (BGN) e.V. (www.bgn-ev.de) oder in Bremen beim Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher/innen Bremen (breGSD) (www.bregsd.de).
Können taube Menschen auch dolmetschen?
Ja – und das tun sie auch schon seit Langem, beispielsweise in der Kommunikation zwischen hörenden und anderen tauben Menschen, die größere Kommunikationsschwierigkeiten mit Hörenden haben als sie selbst. Seit Kurzem gibt es nun auch ein weiterbildendes Studium zur Qualifizierung tauber Gebärdensprach-DolmetscherInnen, das vom Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser (IDGS) (siehe www.sign-lang.uni-hamburg.de) in Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) der Universität Hamburg angeboten wird. Im Jahr 2011 bestanden die ersten zwölf tauben AbsolventInnen ihre staatliche Prüfung zur Gebärdensprach-Dolmetscherin bzw. zum Gebärdensprach-Dolmetscher. Je nach Spezialgebieten der DolmetscherInnen und ihren jeweiligen Arbeitssprachen können sie beispielsweise bei der Übersetzung von
Schriftstücken (z.B. Formularen) oder in Medien, aber auch bei internationalen Konferenzen zu den unterschiedlichsten Themen zum Einsatz
kommen.